Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) enthält nun 241 Einträge. Unternehmen müssen die Risiken dieser Chemikalien managen und Informationen über deren sicheren Gebrauch bereitstellen.
Details der neu Aufgenommenen Substanz (SVHC):
- Substanzname: Bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid
- EC-Nummer: 201-279-3
- CAS-Nummer: 80-43-3
- Grund für die Aufnahme: Reproduktionstoxisch
- Verwendungsbeispiel: Flammschutzmittel
Diese Substanz könnte in Zukunft auf die Zulassungsliste gesetzt werden, was eine Genehmigung der Europäischen Kommission für ihre weitere Verwendung erforderlich machen würde.
Folgen der Aufnahme in die Kandidatenliste
- Informationspflicht: Lieferanten müssen Kunden und Verbrauchern Informationen über die sichere Verwendung von Erzeugnissen mit mehr als 0,1 % dieser Substanz geben.
- Meldepflicht: Importeure und Hersteller müssen die ECHA innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme der Substanz benachrichtigen.
- Aktualisierung der Sicherheitsdatenblätter: Lieferanten müssen die Sicherheitsdatenblätter für diese Substanzen aktualisieren.
- Benachrichtigungspflicht gemäß Abfallrahmenrichtlinie: Unternehmen müssen die ECHA informieren, wenn ihre Erzeugnisse mehr als 0,1 % dieser Substanz enthalten. Diese Informationen werden in der SCIP-Datenbank veröffentlicht.
Unterstützung durch SdbHub
Mit SdbHub unterstützen wir Unternehmen dabei, die aktualisierten Sicherheitsdatenblätter automatisierte zu prüfen und alle Schlüsselinformationen zu den enthaltenen Stoffen und deren Konzentrationen daraus abzuleiten. SdbHub liefert nicht nur Daten aus Abschnitt 3, sondern aus allen 16 Abschnitten.
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