Gefahrgut oder Gefahrstoff – Ein entscheidender Unterschied, der oft übersehen wird

Wenn es um den sicheren Umgang mit gefährlichen Materialien geht, ist es essenziell, die Unterscheidung zwischen Gefahrgut und Gefahrstoff zu kennen. Während diese Begriffe in vielen Ländern synonym verwendet werden, wird in Deutschland ein klarer rechtlicher Unterschied gemacht. Dieser Unterschied ist wichtig, um zu wissen, welche Regelungen und Maßnahmen in bestimmten Situationen zu beachten sind.

Gefahrstoff: Gefahr durch Lagerung und Verwendung

Ein Gefahrstoff ist ein Stoff oder Gemisch, das bei der Verwendung oder Lagerung eine Gefahr für Menschen, Tiere oder die Umwelt darstellen kann. Diese Stoffe sind oft Chemikalien oder Produkte mit chemischen Komponenten und müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben gekennzeichnet werden, z. B. als giftig, ätzend oder umweltgefährdend. Auch weniger gravierende Gefahren, wie die mögliche Verunreinigung von Wasser, führen dazu, dass ein Stoff als Gefahrstoff eingestuft wird.

Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Gefahrstoffen bildet das Chemikaliengesetz (ChemG) sowie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Jeder Gefahrstoff muss mit einem Sicherheitsdatenblatt (SDB) ausgestattet sein, das umfassende Informationen über die potenziellen Risiken und den sicheren Umgang enthält.

Gefahrgut: Gefahr durch Transport

Ein Gefahrgut hingegen ist ein Gegenstand oder Stoff, der während des Transports eine Gefahr darstellen kann. Gefahrgüter umfassen alle Materialien, die aufgrund ihrer Eigenschaften – etwa Entflammbarkeit, Reaktivität oder Toxizität – unter ungünstigen Transportbedingungen wie mechanischer Belastung, Temperaturveränderungen oder Unfällen gefährlich werden können.

Die rechtlichen Anforderungen für den Transport von Gefahrgut sind komplex und variieren je nach Transportweg. Die Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/Binnenschiff (GGVSEB) und die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) regeln den sicheren Transport auf den jeweiligen Verkehrswegen. Darüber hinaus gibt es internationale Vorschriften wie das ADR (Straße), RID (Schiene) oder IMDG-Code (Seeverkehr).

Wie unterscheiden sich Gefahrstoff und Gefahrgut in der Praxis?

Ein gutes Beispiel für den Unterschied zwischen Gefahrgut und Gefahrstoff sind Lithium-Batterien. Sie gelten als Gefahrgut, da sie während des Transports, etwa durch mechanische Einwirkungen oder Kurzschlüsse, brandgefährlich werden können. Gleichzeitig sind sie jedoch kein Gefahrstoff, da bei fachgerechter Lagerung und Benutzung keine Gefahr von ihnen ausgeht.

Umgekehrt ist etwa hochkonzentrierte Salzsäure ein Gefahrstoff, weil sie bei Kontakt Haut oder Materialien angreifen kann und das Grundwasser gefährdet. Sie wird jedoch nicht als Gefahrgut eingestuft, da während des Transports keine zusätzliche Gefahr besteht, solange die Behälter ordnungsgemäß verschlossen sind.

Wer entscheidet, ob ein Stoff Gefahrgut oder Gefahrstoff ist?

Der Hersteller oder der erste Importeur eines Produkts ist verpflichtet, zu prüfen, ob ein Produkt als Gefahrstoff oder Gefahrgut eingestuft werden muss. Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) gibt unter Abschnitt 14 an, ob ein Produkt als Gefahrgut gilt und eine UN-Nummer zugewiesen ist. Allerdings müssen diese SDB regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, da beispielsweise das ADR alle zwei Jahre in einer neuen Fassung erscheint.

Wichtige Hinweise für die Praxis

Die Unterscheidung zwischen Gefahrgut und Gefahrstoff ist entscheidend, um den richtigen Umgang mit gefährlichen Materialien zu gewährleisten. Unternehmen müssen sich vergewissern, dass sie die geltenden Regelungen für Lagerung, Kennzeichnung, Transport und Entsorgung einhalten.

Einige praktische Tipps:

  1. Verpacken und Kennzeichnen: Die Verpackung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern erfolgt nach unterschiedlichen Vorschriften. Gefahrstoffe müssen z. B. mit spezifischen Etiketten versehen sein, während Gefahrgüter zusätzlich auf der Verpackung und an den Transportfahrzeugen gekennzeichnet werden müssen.
  2. Lagerung: Die Lagerung von Gefahrstoffen ist strikt geregelt, um die Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren. Neben der Gefahrstoffverordnung sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und eventuell auch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu berücksichtigen.
  3. Transport und Beförderung: Der Begriff „Transport“ bezieht sich beim Gefahrgutrecht auf alle Tätigkeiten von der Vorbereitung über die eigentliche Beförderung bis hin zur Entladung. Ein Gefahrgutbeauftragter sollte dabei alle beteiligten Personen schulen und beraten, um gesetzeskonform zu handeln.

Zusammenfassung

  • Gefahrstoffe sind gefährliche Stoffe, die gelagert oder verwendet werden und eine Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt darstellen können.
  • Gefahrgut bezieht sich auf gefährliche Güter beim Transport, die durch Unfälle oder unsachgemäße Handhabung gefährlich werden können.
  • Die wichtigste Informationsquelle für beide Kategorien ist das Sicherheitsdatenblatt (SDB), das regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden sollte.
  • Sowohl für Gefahrgut als auch für Gefahrstoff gibt es spezifische gesetzliche Regelungen, die streng eingehalten werden müssen, um Risiken zu minimieren und Bußgelder zu vermeiden.

Bleiben Sie wachsam und achten Sie genau darauf, welche Vorschriften in Ihrer Branche gelten. Ihr Fachwissen schützt nicht nur Ihre Mitarbeitenden und Ihre Umgebung, sondern auch Ihr Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen.

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