Die neue Verordnung (EU) 2023/2055 verpflichtet Unternehmen dazu, Informationen zu synthetischen Polymermikropartikeln (SPM, häufig als Mikroplastik bezeichnet) klar und nachvollziehbar bereitzustellen. Für viele Betriebe stellt sich daher die Frage, wie Mikroplastik-Angaben in Sicherheitsdatenblättern (SDB) künftig identifiziert, dokumentiert und automatisiert verarbeitet werden können.
Dieser Beitrag erläutert, wo Mikroplastik-Informationen im SDB stehen können, welche Angaben künftig verpflichtend sind und wie sich diese Daten effizient automatisiert auslesen lassen.
Warum Mikroplastik-Angaben im Sicherheitsdatenblatt an Bedeutung gewinnen
Mit der EU-Verordnung 2023/2055 gelten ab 17. Oktober 2025 bzw. 17. Oktober 2026 neue Pflichten für Lieferanten von Stoffen oder Gemischen, die Mikroplastik enthalten und unter eine der Ausnahmen fallen. Diese Pflichten greifen entlang der gesamten Lieferkette.
Unternehmen müssen künftig nachvollziehbar darstellen:
- ob ein Produkt SPM enthält
- wie diese Partikel verwendet, gelagert und entsorgt werden sollen
- wie eine Freisetzung in die Umwelt verhindert wird
- welche Polymerarten und welche Konzentrationen enthalten sind
Damit wird das Sicherheitsdatenblatt zum zentralen Dokument für Mikroplastik-relevante Informationen.
Wo stehen Mikroplastik-Angaben im Sicherheitsdatenblatt?
Die Verordnung schreibt kein eigenes Kapitel für Mikroplastik vor. Daher können relevante Informationen an verschiedenen Stellen im SDB auftauchen, je nach Produkt und Lieferant.
Typische Abschnitte, die Mikroplastik betreffen:
- Abschnitt 2.2 / 2.3
Besondere Gefahren, sonstige Gefahren, zusätzliche Hinweise - Abschnitt 3
Zusammensetzung und Konzentrationen polymerer Bestandteile - Abschnitt 7
Handhabung, Lagerung, Vermeidung von Freisetzung - Abschnitt 12
Umweltbezogene Angaben - Abschnitt 13
Entsorgung und Umgang mit Restmengen - Abschnitt 15
Rechtliche Hinweise, Bezug zur Verordnung (EU) 2023/2055
Da Hersteller diese Angaben nicht einheitlich platzieren, wird die manuelle Suche zeitaufwendig und fehleranfällig.
Welche Mikroplastik-Informationen müssen Lieferanten bereitstellen?
Die Verordnung nennt für die kommenden Jahre zwei zentrale Pflichtbereiche:
Absatz 7 – Für industrielle Anwender
Lieferanten müssen u. a. bereitstellen:
- Anweisungen zur sicheren Handhabung und Entsorgung
- Maßnahmen zur Vermeidung der Freisetzung
- einen verpflichtenden Hinweistext zu den regulatorischen Anforderungen
- Angaben zur Polymermenge oder -konzentration
- allgemeine Identitätsdaten der enthaltenen Polymere
Diese Angaben dürfen im SDB, der Verpackung oder dem Etikett stehen.
Absatz 8 – Für gewerbliche und private Anwender
Hier stehen der Endgebrauch und die Vermeidung von Freisetzung im Fokus:
- Verwendungs, Lagerungs- und Entsorgungshinweise
- Hinweise zur Reinigung von Werkzeugen
- Informationen zu Verpackungen, die Restmengen enthalten können
Auch diese Pflichtangaben können im Sicherheitsdatenblatt erscheinen.
Warum automatisierte Erfassung notwendig wird
Da Mikroplastik-Informationen:
- an mehreren Stellen im SDB erscheinen können
- je nach Hersteller unterschiedlich formuliert sind
- in Textblöcken, Tabellen oder Fußnoten stehen können
- teilweise auch auf Etiketten oder Packungsbeilagen auftauchen
wird es für Unternehmen zunehmend schwierig, alle relevanten Daten verlässlich manuell zu erfassen.
Hinzu kommt: Ab dem Stichtag müssen Informationen in jeder Stufe der Lieferkette vorliegen. Fehlende oder unvollständige Dokumentation kann zu Compliance-Verstößen führen.
Mikroplastik-Angaben aus Sicherheitsdatenblättern automatisch erfassen
SdbHub wertet eingehende Sicherheitsdatenblätter automatisiert aus und erkennt mikroplastikrelevante Informationen – auch dann, wenn diese im Dokument nicht standardisiert angegeben sind.
Was SdbHub automatisiert leistet
- eingehende SDB importieren
- mikroplastikrelevante Abschnitte erkennen
- Begriffe wie „synthetische Polymermikropartikel“, „SPM“ oder konkrete Polymernamen identifizieren
- Polymerkonzentrationen extrahieren
- Pflichttexte und rechtliche Hinweise gesondert herausfiltern
- alle Ergebnisse strukturiert für Compliance, Freigaben und Reporting bereitstellen
Dadurch müssen Fachabteilungen nicht mehr jede Zeile manuell prüfen und können die neuen EU-Vorgaben effizient erfüllen.
Vorteile der automatisierten Erfassung mit SdbHub
Unternehmen erhalten:
- verlässliche Einhaltung gesetzlicher Anforderungen
- eine nachvollziehbare Datenbasis für interne Freigaben und Material-Compliance
- deutliche Zeit- und Ressourceneinsparungen durch den Wegfall manueller Prüfprozesse
- strukturiert aufbereitete Daten, die direkt weiterverwendet werden können
- hohe Skalierbarkeit – auch bei großen Mengen eingehender Sicherheitsdatenblätter
Automatisierte Auswertung wird damit zu einem zentralen Baustein, um die wachsende Komplexität mikroplastikrelevanter Angaben sicher zu handhaben.
