„Die Feuerwehr weiß nie welche Gefahrstoffe vor Ort sind“


Die im Jahr 2022 von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung veröffentlichte aktualisierte Version der Information 213-033 zur sicheren Verwendung von Gefahrstoffen in Werkstätten unterstützt Führungskräfte und Sicherheitsbeauftragte dabei, Gefahrstoffe im Arbeitsumfeld zu erkennen und angemessene Schutzmaßnahmen zum Wohle der Mitarbeiter zu implementieren.

Wieso die Verwaltung von Gefahrstoffen in den Werkstätten aber auch für die Feuerwehr von großer Bedeutung ist zeigt der Brand in einer Motorradwerkstatt in Sankt Augustin. Laut Carsten-Michael Pix (Referent für Feuerwehrthemen beim Deutschen Feuerwehrverband) sind Werkstätten besonders gefährdet.

Die Feuerwehr weiß nie, was für Gefahrenstoffe vor Ort sind. Eine Werkstatt existiert in der Regel nicht erst seit gestern. Da stehen Chemikalien und Öl rum oder Gasflaschen vom Schweißen. Oft sind Werkstätten zugestellt. Es gibt Stolperfallen wie Gruben oder herumliegende Stangen – und all das im Brandfall mit einer Sichtweite von wenigen Zentimetern.

Carsten-Michael Pix/Spiegel Interview

Nutzung von Gefahrstoffen

Die neuen Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur sicheren Nutzung von Gefahrstoffen in Werkstätten sind für Unternehmen, insbesondere Führungskräfte und Sicherheitsbeauftragte, von großer Bedeutung. Das Gefahrstoffrecht ist komplex, da es eine Vielzahl von Feststoffen, Flüssigkeiten und Gasen abdecken muss, die bei verschiedenen Tätigkeiten bewusst eingesetzt oder unbeabsichtigt freigesetzt werden können. Die überarbeitete Version der DGUV-Information 213-033, die ursprünglich aus dem Jahr 2012 stammt, informiert über Gefahrstoffe, damit verbundene Gesundheitsrisiken und bewährte Schutzmaßnahmen in Werkstätten.

Die Broschüre richtet sich an Führungskräfte, Werkstattleiter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und Betriebsärzte, die mit Werkstätten oder in Werkstätten beschäftigten Mitarbeitern zu tun haben. Sie betont die Bedeutung einer Gefährdungsbeurteilung, die vor Beginn von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden muss. Die Gefährdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen Person durchgeführt werden und basiert auf den Sicherheitsdatenblättern der verwendeten Substanzen. Die Broschüre enthält auch Informationen zur Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses und zur Erstellung von Betriebsanweisungen.

Die STOP-Rangfolge wird als verbindliche Vorgehensweise zur Festlegung von Schutzmaßnahmen erklärt. Dabei werden zunächst Ersatzstoffe und Ersatzverfahren (Substitution) geprüft. Falls eine Substitution nicht möglich ist, müssen technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden. Persönliche Schutzausrüstungen sollten erst als letztes Mittel eingesetzt werden.

Die aktualisierte Version der DGUV-Information enthält auch neue Kapitel, die auf die Verwendung von Gefahrstoffen in 3D-Druckern, Mutterschutz und Jugendschutz sowie spezifische Muster-Betriebsanweisungen eingehen. Zusätzliche Anhänge bieten Unterstützung beim Gefahrstoffmanagement und der Gefährdungsbeurteilung.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Information nicht alle spezifischen Risiken abdeckt und je nach Gewerk, Betrieb und Branche zusätzliche Fachinformationen herangezogen werden sollten.

Die neuen Richtlinien dienen dazu, die sichere Handhabung von Gefahrstoffen in Werkstätten zu gewährleisten und somit die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.