Lieferanten, die Gefahrstoffe und Gemische verwerten und ausliefern, müssen ihren Produkten Sicherheitsdatenblätter (SDBs) beifügen. Diese erhalten sicherheitsrelevante Informationen. Dadurch sind für den Abnehmer beispielsweise wichtige Handlungsanweisungen die Lagerung und den Umgang im Notfall betreffend ableitbar.
Grundsätzliches
Sicherheitsdatenblätter erfüllen eine wichtige Funktion im Rahmen der Arbeitssicherheit. Sie halten wichtige Informationen bereit, um Mitarbeiter und Umwelt zu schützen. Daher ist einfache, klare und präzise Sprache und das Vermeiden von Fachjargon, Akronymen und Abkürzungen eine Notwendigkeit.
Neben den weiteren im TEIL A der Verordnung (EU) 2020/878 der Kommission vom 18. Juni 2020 zur Änderung des Anhangs II (USA OSHA) aufgestellten Anforderungen gibt es ein weiteres essenzielles oftmals vergessenes Themenfeld: Die Digitalisierungskultur des Unternehmens.
Die zum Erstellen von Sicherheitsdatenblättern verwendete Softwarelösung darf keine technologiefeindlichen Lock-in-Effekte aufweisen. Was sich zunächst wie ein Paradoxon anhört, ist bittere Realität. Viele Softwarelösungen löschen im übertragenen Sinne einen Brand beim Kunden, schaffen mit kurzsichtigen Ansätzen aber gleich eine weitere Brandgefahr. Dadurch versperren sich Kunden selbst den Weg vor Innovationen, da ein Wechsel der Anwendung einer Neuanschaffung gleichkommt. SdbHub hilft beispielsweise auch bei der Sicherheitsdatenblatt-Erstellung, schnell und unkompliziert. Gerade wenn es um die Transformation von eingehenden Sicherheitsdatenblättern in ein neues eigenes Sicherheitsdatenblatt geht. Hierfür sind allerdings Anknüpfungspunkte der vorhandenen Lösungen erforderlich. Die gewählten Produkte müssen offen der Zukunft gegenüber sein und dürfen sich daher nicht vor Innovation verschließen.
Aufbau und Inhalt
Die oben genannte EU-Verordnung schlüsselt die einzelnen Abschnitte eines Sicherheitsdatenblatts im TEIL B auf.
Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
In diesem Abschnitt des Sicherheitsdatenblatts ist festgelegt, wie im Sicherheitsdatenblatt der Stoff oder das Gemisch zu bezeichnen ist und wie darauf die relevanten identifizierten Verwendungen, der Name und die Kontaktdaten des Lieferanten des Stoffs oder Gemischs einschließlich einer Kontaktadresse für Notfälle anzugeben sind.
1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer
Abschnitt 2: Mögliche Gefahren
In diesem Abschnitt des Sicherheitsdatenblatts sind die mit dem Stoff oder Gemisch verbundenen Gefahren zu beschreiben und geeignete Warnhinweise im Zusammenhang mit diesen Gefahren anzugeben.
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2. Kennzeichnungselemente
2.3. Sonstige Gefahren
Abschnitt 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
In diesem Abschnitt des Sicherheitsdatenblatts ist die chemische Identität der Bestandteile des Stoffs oder Gemischs einschließlich der Verunreinigungen und stabilisierenden Zusatzstoffe anzugeben.
3.1. Stoffe
3.2. Gemische
Abschnitt 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
In diesem Abschnitt des Sicherheitsdatenblatts ist die Erstversorgung derart zu beschreiben, dass sie ein ungeschulter Hilfeleistender verstehen und ohne besondere Ausrüstung und ohne eine große Auswahl an Arzneimitteln durchführen kann.
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Abschnitt 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
In diesem Abschnitt des Sicherheitsdatenblatts sind die Anforderungen an die Bekämpfung eines Brandes zu beschreiben, der vom Stoff oder Gemisch ausgeht oder in dessen Nähe auftritt.
5.1. Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Abschnitt 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
In diesem Abschnitt des Sicherheitsdatenblatts sind angemessene Maßnahmen im Fall von Verschütten, Leckagen oder Freisetzung zu empfehlen, um schädliche Wirkungen auf Menschen, Eigentum und die Umwelt zu verhindern oder so gering wie möglich zu halten.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung
In diesem Abschnitt des Sicherheitsdatenblatts sind Hinweise zur sicheren Handhabung zu geben. Dabei ist besonders auf Vorsichtsmaßnahmen einzugehen, die bei den in Unterabschnitt 1.2 genannten identifizierten Verwendungen und den spezifischen Eigenschaften des Stoffs oder Gemischs angemessen sind.
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3. Spezifische Endanwendungen
Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
In diesem Abschnitt des Sicherheitsdatenblatts ist auf die geltenden Grenzwerte für berufsbedingte Exposition und die erforderlichen Risikomanagementmaßnahmen einzugehen.
8.1. Zu überwachende Parameter
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Abschnitt 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
In diesem Abschnitt des Sicherheitsdatenblatts sind die relevanten empirischen Daten zu dem Stoff oder Gemisch zu beschreiben.
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2. Sonstige Angaben
Abschnitt 10: Stabilität und Reaktivität
In diesem Abschnitt des Sicherheitsdatenblatts sind die Stabilität des Stoffs oder Gemischs sowie eventuelle gefährliche Reaktionen unter bestimmten Verwendungsbedingungen und bei Freisetzung in die Umwelt zu beschreiben, und es sind gegebenenfalls die verwendeten Prüfmethoden zu nennen.
10.1. Reaktivität
10.2. Chemische Stabilität
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
10.5. Unverträgliche Materialien
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Abschnitt 11: Toxikologische Angaben
Dieser Abschnitt des Sicherheitsdatenblattes ist hauptsächlich für Angehörige medizinischer Berufe, Fachleute aus dem Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Toxikologen bestimmt.
11.1. Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
11.2. Angaben über sonstige Gefahren
Abschnitt 12: Umweltbezogene Angaben
In diesem Abschnitt des Sicherheitsdatenblatts sind die Angaben zu machen, die eine Beurteilung der ökologischen Wirkungen des Stoffs oder Gemischs bei Freisetzung in die Umwelt ermöglichen.
12.1. Toxizität
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
12.3. Bioakkumulationspotenzial
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6. Endokrinschädliche Eigenschaften
12.7. Andere schädliche Wirkungen
Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung
In diesem Abschnitt des Sicherheitsdatenblatts sind Angaben für eine ordnungsgemäße Abfallbehandlung des Stoffs oder Gemischs und/oder seiner Verpackung zu machen; sie sollen zur Ermittlung von sicheren und ökologisch erwünschten Abfallbehandlungslösungen durch den Mitgliedstaat, in dem das Sicherheitsdatenblatt ausgegeben wird, entsprechend den Anforderungen der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates beitragen.
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Abschnitt 14: Angaben zum Transport
In diesem Abschnitt des Sicherheitsdatenblatts sind die Grundinformationen zur Einstufung von Stoffen oder Gemischen, die in Abschnitt 1 genannt sind, beim Transport/Versand im Straßen-, Eisenbahn-, See-, Binnenschiffs- oder Luftverkehr aufzuführen.
14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3. Transportgefahrenklassen
14.4. Verpackungsgruppe
14.5. Umweltgefahren
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7. Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten
Abschnitt 15: Rechtsvorschriften
In diesen Abschnitt des Sicherheitsdatenblatts sind die im Sicherheitsdatenblatt noch nicht enthaltenen, rechtlich relevanten Angaben für den Stoff oder das Gemisch aufzunehmen.
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Abschnitt 16: Sonstige Angaben
Dieser Abschnitt des Sicherheitsdatenblatts umfasst sonstige Angaben, die nicht in den Abschnitten 1 bis 15 enthalten sind, darunter beispielsweise folgende Angaben zur Überarbeitung des Sicherheitsdatenblatts.
Der Beitrag wurde zuletzt im Dezember 2022 aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine kürzere Zusammenfassung handelt. Die aktuellen Details entnehmen Sie der entsprechenden EU-Verordnung oder OSHA.