Gemäß TRGS haben Betriebsanweisungen u.a. folgende Aufgaben:
Quelle: Baua – TRGS 555 – Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten
- Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass den Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung zugänglich gemacht wird, die der Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV Rechnung trägt. Die Betriebsanweisung ist in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache abzufassen. Sie ist an geeigneter Stelle an der Arbeitsstätte – möglichst in Arbeitsplatznähe – zugänglich zu machen.
- Betriebsanweisungen sind arbeitsplatz-, tätigkeits- und stoffbezogene verbindliche schriftliche Anordnungen und Verhaltensregeln des Arbeitgebers an Beschäftigte. Sie dienen dem Schutz vor Unfallgefahren, Gesundheits-, Brand- und Explosionsgefährdungen sowie dem Schutz der Umwelt bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Für Tätigkeiten, bei denen Gefahrstoffe erst entstehen oder freigesetzt werden (z. B. Holzbearbeitung, Löten und Schweißen, Schneiden von Steinen) sind ebenfalls Betriebsanweisungen zu erstellen.
Was beinhaltet eine Betriebsanweisung?
- Arbeitsbereich, Arbeitsplatz und Tätigkeit
- Die Bezeichnung der Gefahrstoffe
- Gefahren für Mensch und Umwelt
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Verhalten im Gefahrenfall
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Die sachgerechte Entsorgung
Welche Rolle spielt das Sicherheitsdatenblatt bei der Erstellung von Betriebsanweisungen?
Viele der für die Betriebsanweisung benötigten Informationen können aus dem entsprechenden Sicherheitsdatenblatt entnommen werden. Insbesondere können folgende Inhalte für die Erstellung der Betriebsanweisung relevant sein:
- Gefahrstoffe und Bezeichnungen aus dem Abschnitt 3
- Gefahren für Mensch und Umwelt aus Abschnitt 2
- Schutzmaßnahmen aus den Abschnitten 5, 6, 7 und 8
- Erste-Hilfe-Maßnahmen aus Abschnitt 4
- Entsorgungshinweise aus Abschnitt 13
SdbHub ist in der Lage die für die Erstellung von Betriebsanweisungen relevanten Informationen adäquat aus den entsprechenden Abschnitten zu extrahieren und sie bereitzustellen. Gerne können wir Ihnen zeigen, wie Sie die bereitgestellten Daten verwenden können, um Ihre Betriebsanweisungen zu erstellen.
Weitere Informationen bezüglich betrieblicher Unterweisungen lassen sich in der Gefahrstoffverordnung finden.