SdbHub unterstützt die überarbeitete CLP-Verordnung

Am 18. Oktober 2022 endete die Feedbackperiode bezüglich der anstehenden CLP-Revision. Es gab insgesamt 151 Rückmeldungen. Soweit wir den Rückmeldungen entnehmen, gibt es keine gravierenden Einwände gegen den geplanten Entwurf. Daher gehen wir davon aus, dass die CLP-Verordung in einer leicht geänderten Form definitiv kommen wird. Die anstehenden rechtlichen Änderungen sind bereits jetzt schon in SdbHub eingeplant.

Die EU-Kommision überprüfte die Rückmeldungen und legt und am 19. Dezember 2022 eine Fassung für die neuen Vorschriften bezüglich der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien vor. Dazu schreibt die Kommission:

„Die überarbeitete Fassung der Verordnung enthält eine Klarstellung der Kennzeichnungsvorschriften für Chemikalien, die online verkauft werden. Für Unternehmen einschließlich KMU werden der Handel mit und der freie Verkehr von Stoffen und Gemischen auf EU-Ebene hierdurch erleichtert.

Die Kommission hat einen delegierten Rechtsakt zur Einführung neuer Gefahrenklassen im Rahmen der CLP-Verordnung angenommen, und zwar für endokrine Disruptoren sowie für Chemikalien, die in der Umwelt biologisch nicht leicht abbaubar sind und sich in lebenden Organismen ansammeln können oder bei denen die Gefahr besteht, dass sie in den Wasserzyklus und somit in das Trinkwasser eindringen und sich dort ausbreiten.

Die neuen Gefahrenklassen sind das Ergebnis umfassender wissenschaftlicher Diskussionen und werden allen Nutzern der betreffenden Chemikalien – insbesondere Verbrauchern, Arbeitnehmern und Unternehmen – den Zugang zu Informationen erleichtern. Mit den neuen Gefahrenklassen könnten sich weitere Möglichkeiten eröffnen, um die von Stoffen und Gemischen ausgehenden Gefahren im Rahmen nachgeordneter EU-Rechtsvorschriften, z. B. REACH, unter Berücksichtigung der sozioökonomischen Folgen einzudämmen.“

Kommission legt neue Vorschriften zur Identifizierung von endokrinen Disruptoren und Chemikalien mit Langzeitwirkung sowie zur Verbesserung der Kennzeichnung fest

Hinsichtlich der endokrinen Eigenschaften (beim Menschen und in der Umwelt) wurden die folgenden neuen Gefahrenklassen eingeführt:

  • EUH380: Kann endokrine Störung beim Menschen verursachen.
  • EUH381: Steht im Verdacht, endokrine Störung beim Menschen zu verursachen.
  • EUH430: Kann endokrine Störung in der Umwelt verursachen.
  • EUH431: Steht im Verdacht, endokrine Störung in der Umwelt zu verursachen.
  • EUH440: Akkumuliert in lebenden Organismen, einschließlich Menschen, mit langfristigen Effekten.
  • EUH441: Akkumuliert stark in lebenden Organismen, einschließlich Menschen, mit möglichen langfristigen Folgen.
  • EUH450: Persistente Substanz, die Wasser-Ressourcen verunreinigen kann.
  • EUH451: Sehr persistente Substanz, die Wasser-Ressourcen verunreinigen kann.

Diese EUH-Sätze sind von der Wertigkeit her den H-Sätzen gleichgestellt und vollständig neu. Die Einstufung eines Stoffs oder eines Gemischs mit diesen Sätzen bedeutet, dass das Produkt als gefährliche Chemikalie behandelt werden muss.

Wir haben die Änderung bezüglich der CLP-Verordnung bereits in SdbHub vorgenommen. Somit können Sie davon ausgehen, dass diese Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt extrahiert und Sie die entsprechenden Informationen aus Abschnitt 2 zukünftig vollständig erhalten werden.